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Schwanger?
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Als „fatal“ und „tragisch“ für die Zukunft unserer Gesellschaft bezeichnete Kardinal Christoph Schönborn das kürzlich getroffene Urteil des obersten Gerichtshofes (OGH) in Österreich. Ärzte und Behindertenvertreter sowie viele andere konnten nicht glauben, was in unserem Land möglich geworden ist: Ein Mensch wurde offiziell als „Schaden“ bezeichnet und damit als „unerwünscht“, nur weil er behindert ist. Dabei weiß man, dass gerade Kinder mit Down-Syndrom liebenswerter als viele andere sein können.
Zu den Fakten:
Ein Arzt wurde verklagt, dass er die Mutter bei der Schwangerschaft nicht ausreichend informiert hatte, dass ihr Kind mit Morbus Down, dem „Down-Syndrom“ auf die Welt kommen könnte. Sonst hätte sie das Kind abtreiben lassen. Der Arzt verteidigte sich, dass er sehr wohl nach der üblichen Vorgehensweise die Mutter in die Risikoambulanz überwiesen habe, die diese jedoch erst viel später aufsuchte. Da der Arzt sie aber nicht genug auf die „Tragik“ der Situation hingewiesen habe, habe er seine „Aufklärungspflicht“ der Patientin gegenüber verabsäumt und muss daher als „Schadensersatz“ für die Existenz des beeinträchtigten Kindes den gesamten Unterhalt (monatlich 3.657,26 Euro) zahlen.
Dieses Urteil ist aus mehreren Gründen „fatal“ für unsere Gesellschaft:
2) Muss der Arzt „Schadenersatz“ für den gesamten Lebensunterhalt zahlen, wird damit ausgedrückt, dass der ganze Mensch eigentlich als „Schaden“ gilt, der kein Recht auf Leben hat. Eine solche Diskriminierung von Behinderten gab es eigentlich schon lange nicht mehr.
3) Ärzte, die eigentlich Leben retten sollten, müssten mehr zum Tod als zum Leben raten, denn im Zweifelsfall werden sie vermehrt eine Abtreibung empfehlen, um sich keine Klage einzuholen. Bei jedem Verdacht müsste ein Arzt die Mutter gleich mit dem „Schlimmsten“ konfrontieren, was auch die Vertrauensverhältnis Arzt-Patient beeinträchtigen würde.
4) Eine Familie, die sich gegen ein behindertes Kind entschieden hatte, erhielt den Vorteil einer „Schadenszahlung“, wobei eine Familie, die sich heute für ein behindertes Kind entscheidet, nichts bekommt. Somit wird eine behindertenfeindliche Stimmung vom Staat gefördert. Zu Recht wurden Stimmen laut, die den Entzug des Sorgerechts jener Mutter forderten, die ihr Kind eigentlich abtreiben wollte. Was wird die Mutter einmal dem Kind erklären, warum ein fremder Arzt den Lebensunterhalt bezahlt?
Ich betrachte das Urteil aus medizinischer und aus ethischer Sicht. Als Mediziner finde ich keinen Grund, weshalb mein Kollege verurteilt worden ist. Denn meinem Wissen nach handelte er so, wie es ihm möglich war.
Denn man muss ja beachten, dass er als Arzt auch nicht unsensibel bei der schwangeren Patientin sein darf und sie durch die Aufzählung aller Risiken verunsichert. Er hat meines Erachtens völlig richtig gehandelt und sie zu anderen Stellen weitergeleitet.
Aus ethischer Sicht ist dieses Urteil höchst problematisch. Denn hier ging es ja nicht darum, dass ein Muttermal falsch herausgeschnitten worden war und ein Tumor entstand, hier geht es um ein Kind. Natürlich ist dieses Kind durch seine Beeinträchtigungen eine Herausforderung oder manchmal vielleicht auch eine echte Belastung für seine Umgebung, doch dürfen wir nie so weit kommen, diesem Kind das Lebensrecht zu versagen.
Von nun an wird man als Arzt sehr schnell zur Sicherheitsmedizin greifen, das heißt: Die Patientin muss zusätzlich über alle möglichen Komplikationen aufgeklärt werden und muss zusätzliche Untersuchungen (die viel kosten, sehr belasten und auch ein Gesundheitsrisiko darstellen) über sich ergehen lassen. Und im Zweifelsfall werden viele Mütter sich dann doch für eine Abtreibung entscheiden, nur um „sicher“ zu gehen.
Das Arzt-Patienten-Verhältnis wird sehr stark belastet. Man muss bedenken, dass es für einen Arzt eine sehr hohe Sensibilität erfordert, herauszuspüren, wann ich meinem Patienten was sagen kann. Und ein Verdacht ist nicht einer Diagnose gleichzusetzen. Und nun müssen sogar schon bei Verdacht alle möglichen Risiken aufgezählt werden, was zu einer sehr starke Belastung für die schwangere Frau führt.
Jutta Lang
Durch dieses Urteil zeichnet sich ab, dass behinderte Menschen immer weniger toleriert werden. Da die Abtreibung dieser Kinder auch noch bis zur Geburt straffrei ist, entsteht leider oft die Tendenz, dass behinderte Kinder als „verhinderbar“ und „nicht notwendig“ betrachtet werden. Die Spätabtreibung setzt Eltern enorm unter Druck, sie fühlen sich schuldig und glauben, dass sie sich rechtfertigen müssen, warum sie sich für das Leben des Kindes entschieden haben. Früher konnte man zumindest sagen, dass es „eben so passiert ist“ und es weckt Mitgefühl und Hilfsbereitschaft. Heute meint die Umgebung oft, dass man ja „eh etwas hätte machen können“. Dies führt zu einer Intoleranz für unsere behinderten Mitmenschen.
Agnes Adensamer
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